17.12.2020

Brandschutz in der Planung von Schulen und Kindergärten

Individuelle Lösungen für den Brandschutz

Schulen und Kindergärten erfordern besonders strikte bauliche Brandschutzmaßnahmen. Rechtlich gelten sie als Sonderbauten, doch anders als industrielle Projekte fallen sie nicht unter die Sonderbauverordnung. Klare und einheitliche rechtliche Regelungen gibt es dazu in Deutschland nicht. Umso mehr kommt es auf die Erfahrung des Planungsteams an. Das Team von SCHUSTER engineering entwickelt individuelle Brandschutzkonzepte für Schulen und Kindergärten.

Bei der Planung von Schulen und Kindergärten ist es eine große Herausforderung, die kindgerechte Nutzung der Einrichtung optimal mit den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu vereinen. Allgemein gilt beim Brandschutz ein einfacher Grundsatz: Von jedem Aufenthaltsraum aus muss es zwei Fluchtmöglichkeiten geben, über die sich die Personen im Gebäude selbstständig oder mit Hilfe der Feuerwehr in Sicherheit bringen können.

In Schulen und Kindergärten sollten darüber hinaus beide Fluchtwege baulich so umgesetzt sein, dass ein selbstständiges Verlassen des Gebäudes im Brandfall möglich ist. Selbstständig heißt dabei, ohne Hilfe durch die Feuerwehr, mit einer Drehleiter, Steckleiter oder sonstigem Gerät. Dafür sind bauliche Maßnahmen wie zusätzliche Fluchttreppen, die Schaffung brandschutztechnisch sicherer Rückzugsbereiche und ähnliche Maßnahmen notwendig.

Kindertagesstätt mit individuellem Brandschutz-Konzept in der Außenansicht

Kindgerecht auch beim Brandschutz

Raumabschließende Trennwände sowie Feuer- und Rauchschutztüren gewährleisten die Unterteilung von Gebäuden in verschiedene Bereiche bzw. Brandabschnitte. Bei der Verwendung von selbstschließenden Brandschutztüren in Schulen und Kindergärten gibt es jedoch ein Problem: Kinder können schwere, selbstschließende Brandschutztüren nicht ohne Hilfe öffnen und sich somit nicht selbständig in Sicherheit bringen. Andererseits dürfen sie das Gebäude aber auch nicht unkontrolliert verlassen können. Architekten und Ingenieure müssen dies bei der Planung berücksichtigen und entsprechende Lösungen finden – entweder durch den Einsatz spezieller Türen oder durch intelligent geplante Fluchtwege. Dass es keine starren Richtlinien für den Brandschutz bei Kindergärten und Schulen gibt, bietet eine gewisse Freiheit. Die Sicherheit der Personen im Gebäude muss jedoch in jedem Fall gewährleistet sein. Das stellen die jeweiligen Maßnahmen im zugehörigen Brandschutzkonzept sicher.

Bei der Wahl der verwendeten Materialien sieht es ähnlich aus: Holz, Stahl und Stein fallen unter dieselbe Verordnung, obwohl sich ihre Eigenschaften im Brandfall grundlegend unterscheiden. Hier kommt es auf die Erfahrung des Planungsteams an: Welches Material schafft ein angenehmes Raumklima, in dem sich Kinder und Mitarbeiter wohl fühlen und stellt gleichzeitig einen optimalen Brandschutz sicher?

„Spielflur“ als besondere Herausforderung

Um den oft knappen Raum optimal nutzen zu können, wünschen sich viele Betreiber von Schulen und Kindergärten, auch die Flure einbeziehen zu dürfen. Hier solle zusätzlicher Raum zum Spielen oder für eine Garderobe entstehen. Flure sind jedoch auch meistens Fluchtwege. Brennbare Gegenstände dürfen sich hier nicht befinden – das gilt für Spielsachen genauso wie für Kleidung, Gummistiefel oder Hausschuhe. All das wäre leicht brennbar und die Materialien neigen mitunter zu gefährlich starker Rauchentwicklung.

Sind neben dem Flur jedoch noch genug andere Fluchtmöglichkeiten gegeben, kann ein sogenannter Spielflur eingerichtet werden, der offiziell als Garderobe oder als Spielfläche für die Kinder genutzt werden darf. Allerdings ist die Genehmigung eines solchen Spielflurs nicht ohne weiteres möglich und häufig mit einer Kombination aus baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen verbunden. Auch hier kommt es wieder auf die Erfahrung und Kompetenz des Planungsteams an, das in Abstimmung mit den Behörden eine praktische und sichere Lösung entwickelt, die schließlich auch zu einer Genehmigung des Bauvorhabens führt.

Der Kindergarten in Neuburg. Auch hier wurde ein individuelles Brandschutz-Konzept erarbeitet.

Bauliche Brandschutzmaßnahmen sind essenziell

Sind alle diese baulichen Brandschutzmaßnahmen gegeben, steht der reibungslosen Nutzung von Kindergärten und Schulen nichts mehr im Wege. Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass auch die Menschen, die sich in den Gebäuden aufhalten, gemäß organisatorischer Brandschutzmaßnahmen entsprechend geschult werden. Das gilt einerseits für Erzieher und Erzieherinnen sowie Lehrerinnen und Lehrer, andererseits auch für die Kinder.

Die Sensibilisierung für die Gefahren von Feuer sowie regelmäßige Übungen zur sicheren Evakuierung schaffen ein Bewusstsein für das richtige Verhalten und können im Ernstfall Gesundheit und Leben retten.